Podcasts für öffentlich-rechtliche Sender – was Redaktionen erwarten

Was dieser Artikel Dir bringt:
Was ARD, ZDF, Deutschlandradio und Landesrundfunkanstalten von externen Podcast-Produktionen wirklich erwarten – inkl. Redaktionsworkflow, Sendungsnormen und technischen Anforderungen.

Professionelles Broadcast-Radio-Studio mit mehreren Mikrofonen

Podcasts sind für öffentlich-rechtliche Sender in Deutschland ein zentraler Baustein im Audio-Angebot. ARD, ZDF, Deutschlandradio und die Landesrundfunkanstalten produzieren hunderte Formate pro Jahr. Wenn Du selbst für einen öffentlich-rechtlichen Sender produzierst oder als Auftragnehmer arbeitest, musst Du deren Anforderungen kennen – sie sind substanziell strenger als im freien Markt.

Anforderungen an öffentlich-rechtliche Podcast-Produktion

Die Anforderungen lassen sich grob in drei Blöcke teilen: Ton-Standards, redaktionelle Prozesse, Compliance und Barrierefreiheit.

Ton-Standards: Broadcast-tauglich

  • Loudness-Normalisierung nach EBU R128: −16 LUFS (Podcast-Standard), Peak max. −1 dBTP
  • True-Peak-Limiter pro Spur, kein Clipping erlaubt
  • Kein De-Essing mit hartem Artefakt – ist in der Abnahme oft ein Ablehnungsgrund
  • Saubere Stille zwischen Beiträgen (nicht absolut, leicht ambient)
  • Stereobild: zentriert, keine extremen Panorama-Spielereien
  • Formatcheck: WAV 48 kHz / 24 bit als Liefer-Master, MP3 als Distributions-Format

Redaktionelle Prozesse

  • Skript-Abnahme vor Aufnahme – kein Schreiben im Studio
  • Interview-Freigabe von Gesprächspartner:innen, insbesondere bei kritischen Themen
  • Quellennachweis für alle Fakten (wird stichprobenartig in der Abnahme geprüft)
  • Musik-Clearance: nur GEMA-freie oder Sender-lizenzierte Musik, kein Free-Music-Archive-Gedudel
  • Jingle-Konformität: oft sender-spezifische Jingles Pflicht

Compliance und Lieferformate

  • BWF (Broadcast Wave Format) mit Metadaten: Titel, Autor:in, Länge, Datum
  • AAF-Export auf Anfrage für Avid-Workflows im Sender
  • Skript-Datei (PDF oder Word) als Beileger
  • Nutzungsrechte-Dokumentation für alle Sprecher:innen
  • Sprecher:innen-Verträge im Sender-Template

Barrierefreiheit

Seit der Barrierefreiheits-Novelle müssen öffentlich-rechtliche Angebote barrierefrei sein. Für Podcasts heißt das:

  • Transkript in voller Länge als Textdatei oder HTML-Seite
  • Shownotes mit klarer Struktur, Kapitel-Markern und Links
  • Einfache Sprache optional zusätzlich
  • Video-Podcasts: Untertitel, optional Gebärdensprache

Wie läuft die Produktion ab?

Eine typische Produktion für eine Senderanstalt:

  • Briefing von der Sender-Redaktion (Thema, Länge, Gäste, Format)
  • Skript-Entwurf durch Produktionsfirma oder freie Journalist:in
  • Skript-Abnahme durch Redaktion
  • Aufnahme im Studio (Pro Tools, Broadcast-Standards)
  • Grobschnitt und Feinschnitt
  • Musik-Auswahl aus Sender-Pool
  • Mastering auf EBU R128
  • Abnahme durch Redaktion und Tonmeister:in
  • Lieferung in allen geforderten Formaten
  • Freigabe und Veröffentlichung

Unsere Studios für Sender-Podcasts

Wir produzieren in beiden Studios für öffentlich-rechtliche Kunden: Berlin-Friedrichshain für Hauptstadt-nähe, Frankfurt für den Hessischen Rundfunk und Regionalsender. Pro Tools, EBU R128, saubere Liefer-Workflows.

Das Wichtigste in Kürze

  • Redaktioneller Workflow – Abnahmeschleifen einplanen
  • Technische Anbindung (Peggy/Barix, Dateiformate)
  • Lizenzfragen zu Musik, O-Tönen und Stimmen
  • Tonnormen – LUFS und True-Peak für ARD/ZDF

Häufige Fragen

Braucht man ein Pitch-Papier für ARD/ZDF?

Ja, 2–4 Seiten: Thema, Zielgruppe, Format, Länge, geplante Staffel-Umfang, Budget-Grobrahmen, Team. Ohne Pitch-Papier keine Produktionsanfrage.

Wie lange dauert die Abnahme?

Bei ÖR typisch 2–3 Korrekturschleifen à 3–5 Werktage. Plane 2–3 Wochen zwischen Rohschnitt und Sendung ein. Bei Dokus mit O-Ton-Lizenzen länger (Musikklärung).

Was sind typische LUFS-Vorgaben der ÖR?

ARD: –18 LUFS integrated, True Peak ≤ –2 dBTP. ZDF: –17 LUFS. Deutschlandradio: –18 LUFS. Immer aktuelle Senderprotokolle prüfen, Vorgaben ändern sich.

Wer bezahlt Musik-Lizenzen?

Je nach Produktionsvertrag. Bei Auftragsproduktion: oft der Sender, aber du musst GEMA/GVL-Rechte klären. Bei Koproduktion: verhandelbar. Unbedingt schriftlich fixieren.

📚 Weitere Ratgeber rund um Schnitt, Podcast-Produktion und Postproduktion findest Du im Ratgeber-Hub der Schnittwiese Berlin.

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